Fallbeispiele

Rechtslage zum Ausschluss der Nachkommenschaft (c. 1101 § 2 i.V.m. c. 1055 § 1 CIC)

 

Tatbestandselemente

1. Ausschluss der Nachkommenschaft
a. Gegenstand des Ausschlusses
b. Nichtverpflichtungswille – Nichterfüllungswille
c. Dauernder – vorübergehender Ausschluss der Nachkommenschaft
d. Einvernehmen zwischen den Partnern
e. Erziehung der Kinder
2. Positiver Willensakt
a. Ausdrückliche oder stillschweigende Intention
b. Aktuelle oder virtuelle Intention
3. Ohne Bedeutung (allenfalls Indizwirkung siehe unten!)

 

Beweiselemente

 

  • Direkter Beweis: Dieser verläuft wie beim Ausschluss der Unauflöslichkeit.
  • Indirekter Beweis: Auch hier müssen das Simulations- und das Heiratsmotiv gegeneinander abgewogen werden.
  • Typische Simulationsmotive beim Ausschluss der Nachkommenschaft sind: Abneigung gegen Kinder; Furcht vor einer Schwangerschaft; Erbkrankheit
  • Weitere Indizien: Konsequente Empfängnisverhütung während der ganzen Ehe, ethische Anschauungen des Nupturienten.

Sachverhalt

Aldo und Liviana[1]

 

Aldo wuchs in sehr bescheidenen Verhältnissen auf. Er war das zweite von zehn Kindern. Die  Erinnerungen an diese Familiensituation sind so negativ, dass er eine Abneigung gegen Kinder entwickelt hat. Als Jugendlicher lernte er Liviana kennen, in die er sich gleich verliebte. Sie verlobten sich, aber schoben die Heirat wegen der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse immer weiter auf. Um seine Braut nicht zu verlieren und um in seiner Familie keinen Anstoß wegen der langen Verlobungszeit zu erregen, willigte er nach fünf Jahren schließlich doch in die Eheschließung ein, machte mit Liviana jedoch aus, dass sie auf Kinder verzichten, bis sich ihre finanzielle Lage gebessert hat. Der Pfarrer klärte das Paar beim Trauungsgespräch über die kirchliche Ehelehre auf, die sie aufgrund ihrer katholischen Erziehung aber ohnehin schon kannten. Sie heirateten und tatsächlich ging es ihnen nach einigen Ehejahren wirtschaftlich schon ziemlich gut, aber Aldo bestand noch immer auf dem Gebrauch von Verhütungsmitteln. Livianas Kinderwunsch wurde hingegen immer stärker und diese unterschiedlichen Auffassungen führten zu häufigem Streit. Schließlich zerbrach die Ehe an dieser Frage und Liviana reichte die Scheidung ein. Ein alter Freund von Aldo erzählte ihr dann, dass dieser ihm schon vor der Hochzeit anvertraut habe, überhaupt keine Kinder zu wollen, aber sich nicht traute, ihr dies zu sagen.

 

Lösung:

Ad 1a: Gegenstand des Ausschlusses
Ad 1b: Nichtverpflichtungswille – Nichterfüllungswille
Ad 1c: Dauernder – vorübergehender Ausschluss der Nachkommenschaft
Ad 1d: Einvernehmen zwischen den Partnern
Ad 1e: Erziehung der Kinder
Ad 2a: Ausdrückliche oder stillschweigende Intention
Ad 2b: Aktuelle oder virtuelle Intention

 

Ergebnis

Beweis:

Direkter Beweis
Indirekter Beweis

[1] Der Übungsfall orientiert sich am Rota-Urteil coram Masala (28.2.1984), in: RR Dec 76 (1984) 152-155.