Impressum & Datenschutz

…Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt. Die erhobenen Daten dienen lediglich statistischen Auswertungen und zur Verbesserung der Website. Ich behalte mir allerdings vor, die Server-Logfiles nachträglich zu überprüfen, sollten

Entscheidungen

…ist durch Art. 15 StGG verfassungsrechtlich vorgegeben. Dieser Status kann und muss bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen allen Kirchen und Religionsgesellschaften zuerkannt werden. Somit begegnet die Differenzierung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken

1980 bis heute

…(II.1). Die Unterscheidung zwischen anerkannten und nicht anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften ist durch Art. 15 StGG verfassungsrechtlich vorgegeben. Dieser Status kann und muss bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen allen Kirchen